Vollmacht - Ihr Schlüssel zur Vertretung
Unterschriftsbeglaubigung
Gerne nehmen wir für Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift vor. Mit der öffentlichen bzw. notariellen Beglaubigung wird Ihre Unterschrift auf dem Dokument als echt beglaubigt und Ihre Personalien gemäss amtlichem Ausweis (Pass oder ID bzw. Personalausweis [kein Ausländer- oder Führerausweis]) wiedergegeben. Rufen Sie uns ungeniert an, um einen Termin zu vereinbaren.
Anschauungsbeispiel
Eine Unterschriftsbeglaubigung sieht in etwa so aus:
Öffentliche Beglaubigung
Die obige, vor mir angebrachte (oder anerkannte) Unterschrift von
Werner Heinrich Moosbach, geb. 6. Februar 1931, männlich, von Schiers GR und Singapur,
whft. Neulandenstrasse 62, 9500 Wil SG, ausgewiesen mit ID CHE E1847482,
wird als echt beglaubigt.
Wil SG, 8. August 2020 [Stempel und Unterschrift des Notars]
Obige Personalien sind frei erfunden und die entsprechenden Adressen gibt es nicht.
© George Weber, Erbrecht & Notariat, Wil SG, 071 913 40 00