Vollmacht - Ihr Schlüssel zur Vertretung

Schlüssel Abu Simbel rechts

Generalvollmacht oder Spezial-Vollmacht?

Eine Generalvollmacht wird eher selten erteilt. Meist handelt es sich um eine Vollmacht für ein konkretes Rechtsgeschäft, also um eine Spezial-Vollmacht. Eine Generalvollmacht kann jedoch altershalber sinnvoll sein, wenn z. Bsp. ein Kind einen betagten Elternteil in sämtlichen Angelegenheiten vertreten und ein Vorsorgeauftrag, sofern denn einer besteht, noch nicht validiert werden soll.


Unterschriftsbeglaubigung

Bei einer Generalvollmacht empfiehlt es sich, dass die Unterschrift des Vollmachtgebers (zwecks Verifizierung für Dritte) von einem Notar oder einer Amtsstelle, welche dazu befugt ist, als echt beglaubigt wird. Im Grundsatz gilt dies auch für jede andere Spezial-Vollmacht. Dies ist umso wichtiger, je bedeutender der Umfang einer Vollmacht ist. Zur Not kann der Vollmacht auch eine Kopie eines amtlichen Ausweises des Vollmachtgebers beigefügt werden. Dies ist aber kein vollständiger Ersatz für eine Unterschriftsbeglaubigung.


Formular Generalvollmacht zum Herunterladen.

© George Weber, Erbrecht & Notariat, Wil SG, 071 913 40 00