Vollmacht - Ihr Schlüssel zur Vertretung

Schlüssel Abu Simbel rechts

Beim Arzt oder im Spital

Mit einer Patientenverfügung werden Arzt, Spital und Pflegepersonal gegenüber der oder den dort genannten Personen vom Arztgeheimnis befreit. Bei Eheleuten wäre eine Patientenverfügung - von Gesetzes wegen - nicht extra nötig, aber bereits für Konkubinatspartner oder für Kinder ist eine Patienenverfügung äusserst sinnvoll. Oft handelt sich um ein einfaches Formular, das besagt, wer Auskünfte einholen oder die Patientenakte einsehen darf und ein Besuchsrecht hat.


Im wesentlichen geht es in der Patientenverfügung jedoch um den Entscheid, unter welchen Umständen noch lebensverlängernde bzw. lebenserhaltende Massnahmen getroffen (oder die Maschinen abgestellt) werden sollen.


Organspende

Oft findet sich in einer Patientenverfügung eine Anordnung, ob der Patient bereit ist, seine Organe zu spenden oder nicht zu spenden. Dies kann dort integral oder mit einem separaten Organspendeausweis geregelt werden.


Link zu verständlichen Patientenverfügungen des FMH bzw. zur Patientenvollmacht von Dialog Ethik.


Link zum Organspendeausweis von swisstransplant.ch.

© George Weber, Erbrecht & Notariat, Wil SG, 071 913 40 00