Vollmacht - Ihr Schlüssel zur Vertretung

Schlüssel Abu Simbel rechts

Eigentlich nicht extra nötig

Die Schweizerische Post bietet gegen Gebühr die Dienstleistung an, dass der Adressat bzw. Empfänger (dauernd oder für eine bestimmte Zeitspanne [z. Bsp. während sechs Monaten Abwesenheit wegen Auslandstudium]) eine andere Person ermächtigt, für jenen Postsendungen entgegenzunehmen. Für Postsendungen mit der Dienstleistung «Einschreiben, eigenhändig» oder «Einschreiben, Rückschein, eigenhändig» ist die Stellvertretung hingegen ausgeschlossen. Von Gesetzes wegen genügt jedoch eine anderweitig erstellte entsprechende Vollmacht. Die Dienstleistung «Postvollmacht» muss nicht zwingend bei der Post gekauft werden.


Gelbe Identifikation

Der Schweizerischen Post stehen keine notariellen Kompetenzen zu. Die Post ist rechtlich weder befugt Unterschriften als echt zu beglaubigen noch bei Ausweiskopien zu bestätigen, dass die Kopie dem Original entspricht. Sie darf dies nur für eigene, das heisst interne Zwecke vornehmen, z. Bsp. bei der Eröffnung eines Postkontos, jedoch solche Dienstleistungen weder extern anbieten noch dürfte sie entsprechende Dokumente herausgeben.


Anschauungsbeispiel einer gebührenpflichtigen Postvollmacht.

© George Weber, Erbrecht & Notariat, Wil SG, 071 913 40 00